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   BGH, 29.09.2017 - 4 StR 256/17   

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https://dejure.org/2017,39999
BGH, 29.09.2017 - 4 StR 256/17 (https://dejure.org/2017,39999)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2017 - 4 StR 256/17 (https://dejure.org/2017,39999)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2017 - 4 StR 256/17 (https://dejure.org/2017,39999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 467 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Verwerfung der Revision als unbegründet; Erforderlichkeit eines Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Auszug aus BGH, 29.09.2017 - 4 StR 256/17
    Bei dieser Konstellation war ungeachtet des Umstands, dass die nicht nachweisbaren Betäubungsmittelveräußerungen im Falle ihrer Erwiesenheit konkurrenzrechtlich in den von der Strafkammer abgeurteilten Bewertungseinheiten aufgegangen wären, zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 StR 48/16, NStZ-RR 2016, 246; Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 23.05.2019 - 1 StR 127/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Suspendierung von Erklärungspflichten nach

    Da nach alledem eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Hinterziehung der Tabaksteuer nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO ausscheidet, ist der Schuldspruch entsprechend zu ändern und die Angeklagte im Hinblick auf die tatmehrheitlich angeklagten Taten teilweise freizusprechen, auch wenn nach dem zuvor Ausgeführten die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit naheliegen dürfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - 5 StR 9/07 Rn. 1 und vom 29. September 2017 - 4 StR 256/17 Rn. 2; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN; zu dem Konkurrenzverhältnis zwischen Steuerhehlerei und Tabaksteuerhinterziehung anders noch BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 1 StR 21/11 Rn. 7: Tatmehrheit).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 634/18

    Steuerhehlerei (Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat einer

    c) Da nach alledem eine Strafbarkeit des Angeklagten wegen Hinterziehung der Tabaksteuer nach § 370 Abs. 1 AO ausscheidet, ist der Schuldspruch entsprechend zu ändern und der Angeklagte im Hinblick auf die laut Anklage und Eröffnungsbeschluss tatmehrheitlich abzuurteilenden Taten teilweise freizusprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 2007 - 5 StR 9/07 Rn. 1 und vom 29. September 2017 - 4 StR 256/17 Rn. 2; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 656/19

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen versuchtem schweren

    Unbeschadet des Umstands, dass die Strafkammer bei den Anklagevorwürfen 1 und 2 von einem einheitlichen Geschehen ausgegangen ist, wäre bei der Nichterweisbarkeit einer tatmehrheitlich angeklagten Tat zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich gewesen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 29. September 2017 ? 4 StR 256/17).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 259/21

    Unbegründete Revision des Angeklagten

    Anders als in der Fallkonstellation, in der das Tatgericht das in der Anklage als selbstständig angeklagte weitere Tatgeschehen für nicht erwiesen erachtet und deshalb zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses ein Teilfreispruch erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2020 ? 4 StR 656/19, juris Rn. 3; vom 29. September 2017 ? 4 StR 256/17; vom 6. Juli 2005 ? 4 StR 160/05, juris Rn. 2), ist bei der hier gegebenen Sachlage für einen Teilfreispruch kein Raum (Urteil vom 24. September 1998 ? 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202).
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